Die Mitgliedsbeiträge und Spenden sind steuerlich absetzbar. Für Beträge unter 100 Euro genügt gegenüber dem Finanzamt der Nachweis der Überweisung. Für größere Beträge stellt die Heisenberg-Gesellschaft auf Wunsch Zuwendungsbestätigungen aus.
Das Finanzamt München hat am 14.07.2014 der Heisenberg-Gesellschaft den Freistellungsbescheid erteilt. Danach ist die Heisenberg-Gesellschaft nach §5 Abs.1 Nr.9 KStG von der Körperschaftssteuer und nach §3 Nr.6 GewSt von der Gewerbesteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient.
Die Mitgliedsbeiträge und Spenden sind steuerlich absetzbar. Für Beträge unter 100 Euro genügt gegenüber dem Finanzamt der Nachweis der Überweisung. Für größere Beträge stellt die Heisenberg-Gesellschaft auf Wunsch Zuwendungsbestätigungen aus. Comments are closed.
|
Verlauf
September 2024
|